Erbe/Testament

Regeln Sie Ihre Erbschaftsangelegenheiten

Erbrecht:
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) hat die gesetzliche Erbfolge ganz klar definiert. Zuerst haben die „Erben erster Ordnung“ Anspruch auf das Erbe eines Verstorbenen. Zu diesen zählen die eigenen Kinder und Kindeskinder. Im Anschluss daran sind weitere Angehörige erbberechtigt, also beispielsweise Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen. Entferntere Verwandte gelten als Erben dritter Ordnung. Für Ehepartner gelten Sonderrechte.

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Testament:
Sollten Sie allerdings Ihren Nachlass später nach Ihren eigenen Vorstellungen verteilen wollen, so ist das Verfassen eines Testaments oder ein Erbvertrag unabdingbar. Ein Testament muss handgeschrieben, unterschrieben sowie mit Namen, Ort und Datum versehen sein. Um größtmögliche Sicherheit zu schaffen, kann das Testament auch bei einem Notar aufgesetzt werden, was allerdings mit Gebühren verbunden. Andererseits werden dadurch Unklarheiten und Unsicherheiten von vorne herein vermieden. Auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz finden Sie weiterführende Informationen sowie entsprechende Downloads: www.bmjv.de

Im Trauerfall Tag und Nacht erreichbar: